Montag, 11. Januar 2010

Da ich mir den Arbeitsplan leider zu spät in Erinnerung gerufen habe und gestern schon fleißig drauf los geschrieben habe, ist meine Reihenfolge der Posts leider etwas durcheinander..
Jetzt kommt aber erst mal Post zu Zitat-, und Bildrechten!

ZITATRECHT
+wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen
+Zitate dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden
+sie müssen inhaltlich sowie formal mit dem Original übereinstimmen.
+eigene Bemerkungen müssen als diese deutlich gemacht werden und sind in eckigen Klammern zu stellen.
+wenn Wörter ausgelassen werden muss dieses durch (..) kenntlich gemacht werden, wird mehr als ein Wort ausgelassen, muss dies durch (...) kenntlich gemacht werden. Wichtig ist das die Originalaussage durch die Kürzung nicht entstellt werden darf
+jedes Zitat muss mit einem genauen Quellenverweis gekennzeichnet werden
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat am 11.01.2010 um 19.15)

BILDRECHT
Ersteinmal ist zu beachten, dass jede Person selber entscheiden kann, wie und in welchem Zusammenhang Bilder, auf denen er von Aussenstehenden identifiziert werden kann, veröffentlicht werden dürfen. Um jemanden zu Anomysieren, können Konturen unkenntlich gemacht werden(Verpixellung), oder ein Augenbalken das Gesicht unerkenntlich machen.
(Quelle: http://www.mainreportage.de/html/bildrecht.html am 13.01.2010)
Nun zum Bildrecht im Internet
Als derjenige, der ein Bild veröffentlicht, habe ich das Recht, dass niemand mein Bild ohne meine ausdrückliche Einwilligung benutzen darf. So steht es im Gesetz, jedoch wissen wir alle, wie einfach es ist, Bilder ohne Einwilligung des Urhebers zu benutzen.
(Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3968443.html am 13.01.2010 um 20:46)

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